Spannende Tipps aus dem Arbeitsrecht | 04/25

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Hey Pascal! Wie ist das mit der Auszahlung von Resturlaub bei Kündigung?
Das ist im Grunde ganz einfach. Ob du dir deinen Resturlaub bei einer Im Prinzip ist das ziemlich klar geregelt: Du bekommst deinen Resturlaub grundsätzlich nur dann ausgezahlt, wenn es keine Möglichkeit mehr gibt, ihn vor deinem letzten Arbeitstag zu nehmen. Urlaub soll nämlich eigentlich in Freizeit bestehen – nicht in Geld. Aber wenn dein Arbeitsverhältnis bald endet und du entweder krank bist, keine Freistellung bekommst oder einfach keine Zeit mehr bleibt, dann muss der Arbeitgeber zahlen. Kurz gesagt: Keine freie Zeit mehr übrig? Dann gibt’s Bares statt Erholung.
Grundsätzlich gilt:
Urlaub ist grundsätzlich in Freizeit zu gewähren. Eine Auszahlung ist nur erlaubt, wenn der Urlaub aus betrieblichen oder zeitlichen Gründen nicht mehr genommen werden kann, z. B. weil das Arbeitsverhältnis bald endet.
Beispielhafte Situationen, in denen Auszahlung möglich ist:
- Dein letzter Arbeitstag liegt kurz nach der Kündigung, und du hast keine Möglichkeit mehr, Urlaub zu nehmen.
- Du bist krank und kannst den Urlaub bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht nehmen.
- Dein Arbeitgeber kann dich aus betrieblichen Gründen nicht mehr freistellen.
Hey Pascal! Was ist, wenn mich mein Chef nach Befristung einfach weiterarbeiten lässt?
Das klingt erstmal unspektakulär, hat aber eine ziemlich klare rechtliche Konsequenz: Ein befristeter Arbeitsvertrag endet normalerweise automatisch mit Ablauf der vereinbarten Frist. Aber wenn du nach dem offiziellen Ende trotzdem weiter zur Arbeit erscheinst und dein Arbeitgeber das weiß und nichts dagegen unternimmt, wird aus deinem befristeten Vertrag automatisch ein unbefristeter. Heißt übersetzt: Wer nach Fristende einfach weiter rackert und dabei „offiziell“ ignoriert wird, hat plötzlich einen festen Job – ob’s dem Chef passt oder nicht.
Was ist erforderlich?
Dein Arbeitgeber muss sehen, dass du weiter arbeitest. Es reicht also nicht, wenn zum Beispiel dein Schichtleiter oder deine direkte Chefin das sieht, sondern es muss der Geschäftsführer sein oder jemand aus der Personalabteilung. Also, wenn das bei dir so läuft, ist dein Vertrag entfristet.
Hey Pascal! Darf ich in der Mittagspause machen, was ich will?
Grundsätzlich: Ja – aber mit kleinen Einschränkungen. Die Mittagspause gehört dir, nicht deinem Chef. Du darfst in dieser Zeit tun und lassen, was du möchtest: essen, schlafen, joggen, meditieren, zocken, telefonieren oder einfach nur aus dem Fenster starren. Und ganz klar: Wenn dein Chef in der Pause anruft, musst du nicht drangehen. Auch nicht bei Weltuntergang, Alarmstufe Rot oder Feuer im Kopierraum – Pause heißt: dienstfrei.
Kleine, aber feine Ausnahme:
Cannabis und Alkohol. Du darfst davon nicht so viel konsumieren, dass deine Arbeitsleistung eingeschränkt ist. Bedeutet: Deine Pause gehört dir, aber kein Joint in der Mittagspause.
Hey Pascal! Was soll ich machen, wenn mir »aus heiterem Himmel« ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird?
Wenn dein Chef dir plötzlich einen Aufhebungsvertrag hinlegt, dann erwischt dich das eigentlich fast immer völlig unerwartet. Wer rechnet schon damit?
Aber ganz ehrlich!
Wir haben gerade Rezession und unsere Erfahrung als Arbeitsrechtler ist:
In den vergangenen Wochen werden unseren Mandanten massenhaft, wirklich massenhaft Aufhebungsverträge vorgelegt. Und deswegen habe ich drei Vorschläge für dich, wie du in so einer unerwarteten Situation gut damit umgehst.
Nummer Eins:
… ist tatsächlich, dass du dir in diesem Schockmoment einen Satz ins Gedächtnis rufst.
Und dieser heißt: Hören statt reden
Ganz wichtig! Du solltest auf gar keinen Fall in dem Moment irgendetwas kommentieren. Weder sagen: »Das mache ich auf keinen Fall« noch sagen, »Könnte ich mir vorstellen«. Und ganz ehrlich? Meine Empfehlung ist sogar: Du sollst den Vertrag noch nicht mal lesen, weil wenn du ihn liest und die Zahl siehst, kann man vielleicht an deinem Gesicht sehen, wie du dazu stehst. Und eins ist klar: Wenn du hier über eine Aufhebung, über das Ende des Arbeitsverhältnisses und damit auch über sehr viel Geld verhandelst, dann musst du pokern und Pokerface ist eben versteinert.
Nummer Zwei:
Nimm dir den Vertrag, den man dir gibt, immer mit. Lass ihn auf gar keinen Fall liegen. Und wenn man ihn dir nicht mitgeben will, sondern mit dir nur reden will, dann nimm dir ein Blatt und notiere. Mach dir eine kleine Liste aller Eckpunkte und lies sie dem Arbeitgeber am Ende noch einmal vor und frag: Ist das genau dein Angebot? Sehr gut. Ich melde mich bei euch. Kein weiterer Kommentar.
Und Nummer drei:
Sprich unbedingt mit einem Profi! Zum Beispiel im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung bei mir.
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Pascal Croset
Rechtsanwalt Pascal Croset ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und vertritt Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Führungskräfte hinsichtlich aller arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind die Durchsetzungen von Tantiemen und Boni, die Führung von Beendigungsauseinandersetzungen (Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag) und Vertretung in größeren Verfahren (Sozialpläne etc.). Bereits während seines Studiums belegte er das Wahlfach Arbeitsrecht und war als Dozent bei AREP – Repetitorium für Arbeitsrecht tätig. Nach dem 2. Staatsexamen machte er sich selbständig und gründete eine ausschließlich auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei. Dabei war es ihm von Anfang an ein Anliegen, stets beide Seiten zu vertreten. Denn nur wer Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen vertritt, weiß stets wie die andere Seite denkt, fühlt und rechnet.