Spannende Tipps aus dem Arbeitsrecht | 06/25

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Hey Pascal! Mein Chef schuldet mir Geld, aber die Kosten des Verfahrens sind höher
Dein Arbeitgeber schuldet dir Geld und du siehst aber, dass die Summe, die er dir schuldet, in keinem Verhältnis zu den Kosten für einen Anwaltsteht. Was also tun?
Einfach verzichten? Auf gar keinen Fall!
Es gibt einen Trick, wie du dein Geld auch wirklich ohne Anwalt bekommst, und das ist die Rechtsantragsstelle. Wenn ein Arbeitgeber dir z. B. 500 € Urlaubsabgeltung schuldet oder noch Restlohn 1000 €. Geh einfach zur Rechtsantragsstelle bei deinem Arbeitsgericht. Die protokollieren das, was du ihnen erzählst, machen einen richtigen Antrag daraus und dann musst du nur noch unterschreiben und fertig ist die Klageschrift. Die reichen sie auch direkt für dich ein und dann kannst du beim Arbeitsgericht deine Summe selbst Geld machen. Das natürlich nur bei wirklich einfachen Sachverhalten und bei überschaubaren Summen. Wenn es richtig um was geht, lass ein Profi ran.
Hey Pascal! Wie viel Abfindung bekomme ich eigentlich genau?
Abfindung, ja gerne, aber wie viel genau? Diese Frage höre ich immer wieder.
Pascal, mit wie viel Abfindung kann ich rechnen?
Lass uns mal gemeinsam rechnen. Also, wenn du beim Arbeitsgericht landest, wird das Arbeitsgericht sich anschauen:
- Wie lange du in dem Unternehmen gearbeitet hast,
sagen wir mal 6 Jahre - Wie viel du verdienst,
sagen wir mal 4000 €.
Und bei einer Standardkündigung wird das Arbeitsgericht sagen: „Hey, machen wir doch 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Also 6 x 4000 x 0,5, das wären hier 12.000 €.“ Das Arbeitsgericht würde also vorschlagen: „Für eine Abfindung von 12.000 € gibst du dein Arbeitsverhältnis auf.“
Zweifelhafte Krankschreibungen aus der Sicht des Arbeitgebers
Stell Dir vor:
- Ein Mitarbeiter bittet um Urlaub, aber Du lehnst ab. Kurz darauf meldet sie sich genau für diesen Zeitraum krank.
- Oder ein Kollege ist verdächtig oft samstags „krank“ – und das immer dann, wenn sein Lieblingsverein ein Heimspiel hat.
Dazu kommen noch Sprüche wie „Zeit für meinen gelben Urlaubsschein“ oder „Ich besuche mal wieder Doc Holiday“. Was früher wie ein schlechter Witz klang, kann heute ein ernst zu nehmendes Signal sein.
Lange Zeit warst Du als Arbeitgeber in solchen Situationen nahezu machtlos. Eine Krankschreibung galt als unanfechtbar, und wer sie vorlegte, hatte Anspruch auf Lohnfortzahlung – Punkt. Doch das hat sich geändert. Dank aktueller Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hast Du jetzt mehr Spielraum, wenn Du den Verdacht hast, dass mit einer Krankmeldung etwas nicht stimmt.
Konkret heißt das:
Wenn Du begründete Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hast – zum Beispiel wegen auffälliger Muster, Widersprüche oder Aussagen – darfst Du die Lohnfortzahlung zunächst verweigern. Du bist aber gut beraten, Deine Zweifel sachlich zu dokumentieren. Eine Aufforderung an den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin, die Situation zu erklären, ist der nächste logische Schritt.
Verweigert die betroffene Person die Aufklärung oder bleibt bei ihrer Linie, kehrt sich die Beweislast um: Nicht Du musst beweisen, dass die Krankschreibung falsch ist – sondern der oder die Mitarbeitende muss gegenüber dem Gericht darlegen, warum sie dennoch glaubwürdig ist. Für Dich bedeutet das: Du brauchst nur Deine Zweifel nachvollziehbar darzulegen, der Rest liegt beim Gegenüber.
Das gibt Dir als Führungskraft ein wirksames Instrument an die Hand, ohne gleich in einen Konfrontationskurs zu geraten. Denn oft wirkt allein die sachliche Nachfrage schon klärend.
Wichtig ist dabei: Du solltest immer fair und respektvoll handeln.
Es geht nicht darum, jemandem etwas zu unterstellen – sondern darum, Missbrauch vorzubeugen und klare Grenzen zu setzen.
Beobachte aufmerksam, wenn Krankmeldungen auffällig häufig mit abgelehnten Urlaubsanträgen oder bestimmten Freizeitereignissen zusammenfallen. Notiere Auffälligkeiten möglichst konkret und sprich sie offen an. Denn Führung bedeutet auch, Verantwortung für ein faires Miteinander im Team zu übernehmen.
Fazit: Du musst fragwürdige Krankmeldungen nicht einfach hinnehmen. Die Rechtsprechung gibt Dir heute mehr Möglichkeiten, zu reagieren – rechtssicher, respektvoll und klar. Wer versucht, das System auszunutzen, sollte wissen: Das bleibt nicht folgenlos. Und Du musst Dir als Chef oder Chefin nichts gefallen lassen.
Sales: Wie viel Alkohol auf der Messe ist OK?
Als Vertriebsprofi kennst Du das: Messen, Netzwerkveranstaltungen oder Kundenevents sind ein zentraler Bestandteil Deiner Arbeit. Es geht um Kontakte, Vertrauen, Gespräche auf Augenhöhe – und oft auch um das berühmte Glas Bier, einen Gin Tonic oder ein Glas Wein am Abend.
Alkohol gilt in vielen Situationen als sozialer Türöffner, der den Austausch erleichtert und die Stimmung lockert. Doch dabei stellt sich eine wichtige Frage:
Wie viel ist zu viel?
In vielen Unternehmen gibt es keine klaren Regelungen zum Alkoholkonsum bei beruflichen Veranstaltungen. Statt klarer Leitlinien heißt es oft nur: „Verhalte Dich angemessen“ oder „Trink nicht zu viel“. Das lässt viel Spielraum für Interpretation – und manchmal auch für Fehlentscheidungen. Ein Beispiel aus der Realität: Bei der Bundeswehr lautet eine offizielle Empfehlung „maximal zwei Bier am Abend“. Die Reaktion einiger Rekruten? Maßkrüge kaufen. Ein amüsanter, aber auch aufschlussreicher Hinweis darauf, wie schwer es sein kann, ohne klare Vorgaben das richtige Maß zu finden.
Doch das eigentliche Problem ist in den seltensten Fällen der Alkohol selbst. Es geht um das Verhalten, das unter seinem Einfluss gezeigt wird. Streit, unangemessene Bemerkungen, derbe Witze oder sogar sexuelle Belästigung – all das kann in einem geselligen Moment passieren. Doch arbeitsrechtlich sind die Konsequenzen gravierend: Solche Vorfälle können, je nach Schwere, eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.
Und wichtig zu wissen:
Vor Gericht zählt Alkohol nie als Entschuldigung. Wer sich danebenbenimmt, muss für sein Verhalten einstehen – ganz unabhängig vom Promillewert.
Deshalb solltest Du im Vertrieb nicht nur Deine Gesprächsstrategie kennen, sondern auch Deine Grenzen. Niemand verlangt, dass Du auf jedes Glas verzichtest. Aber Du solltest Dir bewusst sein: Was Du auf einer Veranstaltung sagst oder tust, kann Konsequenzen haben. Und diese reichen bis hin zur Beendigung Deines Arbeitsverhältnisses.
Falls es doch einmal zu einem Vorfall kommt – sei es ein Missverständnis oder eine Eskalation im falschen Moment – ist es wichtig, juristisch gut beraten zu sein. Wenn Dein Arbeitgeber Dir eine Pflichtverletzung vorwirft, etwa im Zusammenhang mit Alkoholkonsum, dann steht nicht die Frage im Raum, wie viel Du getrunken hast – sondern, wie der Vorfall rechtlich zu bewerten ist. In solchen Fällen lohnt es sich, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen.
Gleiches gilt übrigens auch für Arbeitgeber: Wenn sich ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin unangemessen verhalten hat, solltest Du genau prüfen, welche Maßnahmen angemessen und rechtlich abgesichert sind. Von der Dokumentation des Vorfalls bis hin zur arbeitsrechtlichen Abmahnung oder Kündigung kann vieles infrage kommen – je nach Situation.
Unterm Strich bleibt:
In der Vertriebswelt gehören Offenheit, Persönlichkeit und soziale Kompetenz dazu. Ein geselliger Abend ist nichts Verwerfliches – aber das richtige Maß ist entscheidend. Nicht die Anzahl der Getränke ist das Problem, sondern das Verhalten, das daraus folgen kann. Wer professionell bleibt, zeigt auch in lockerer Runde echte Stärke.

Pascal Croset
Rechtsanwalt Pascal Croset ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und vertritt Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Führungskräfte hinsichtlich aller arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind die Durchsetzungen von Tantiemen und Boni, die Führung von Beendigungsauseinandersetzungen (Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag) und Vertretung in größeren Verfahren (Sozialpläne etc.). Bereits während seines Studiums belegte er das Wahlfach Arbeitsrecht und war als Dozent bei AREP – Repetitorium für Arbeitsrecht tätig. Nach dem 2. Staatsexamen machte er sich selbständig und gründete eine ausschließlich auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei. Dabei war es ihm von Anfang an ein Anliegen, stets beide Seiten zu vertreten. Denn nur wer Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen vertritt, weiß stets wie die andere Seite denkt, fühlt und rechnet.